Reiseversicherung, Reisegepäckversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Februar 2017, 15:07 Uhr
Die Reisegepäckversicherung springt ein wenn das Gepäck
- abhandenkommt,
- zerstört,
- oder beschädigt wird.
Nicht versichert sind Schäden aufgrund von
- verlieren,
- liegenlassen,
- oder hängenlassen des Reisegepäcks.
Die Reisegepäckversicherung sollte die nachfolgenden Leistungen beinhalten:
- Verlust
- Beschädigung
- Zerstörung
- Einbruchdiebstahl
- mörderische Erpressung
- Unfälle durch Transportmittel
- Unfälle des Versicherten
- höhere Gewalt, wie Feuer, Explosion, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsch, Blitzschlag
- verspätete Zustellung des Reisegepäcks am Zielort
- Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe
- Reparaturkosten bei der Beschädigung des Reisegepäcks
Vom Versicherungsschutz der Reisegepäckversicherung sind generell ausgeschlossen:
- Abnutzung,
- Verschleiß,
- unsachgemäßer Umgang durch den Versicherungsnehmer,
- Kriegsereignisse,
- Eingriffe durch offizielle Stellen.
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht bei Verlust von
- Bargeld,
- Kreditkarten,
- Wertpapiere,
- Schecks.
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