Krankenversicherung private, Reisekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. | Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen. |
Version vom 3. Februar 2017, 06:54 Uhr
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse reichen nicht aus. Entweder werden nur Teilleistungen erbracht oder die Behandlungskosten überhaupt nicht übernommen.
Die private Reisekrankenversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz.
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Reisekrankenversicherung
👁 Siehe auch: Reiseversicherung, Auslandskrankenversicherung
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