Krankenversicherung private, Anwartschaftsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem '''ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht,''' kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.<br /> | Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem '''ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht,''' kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.<br /> |
Version vom 3. Februar 2017, 10:43 Uhr
Unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht, kann der Versicherungsnehmer seine Versicherung auf eine Anwartschaftversicherung Umstellen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung wandeln. Hierdurch erwirbt der Versicherungsnehmer das Recht, bei Wegfall der Voraussetzungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung die Versicherung wieder in Kraft setzen zu lassen.
Schlagwort: Anwartschaft, Anwartschaftsversicherung