Rentenversicherung private, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen
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Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. | Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro. | ||
Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird. | Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird.<br /> | ||
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Version vom 3. Februar 2017, 10:46 Uhr
Die private Rentenversicherung wird während der Ansparphase nicht staatlich gefördert. Im Gegensatz hierzu steht die sog. Riester-Rente und Rürup-Rente, die in der Ansparphase staatlich gefördert werden.
Die Besteuerung der privaten Rentenversicherung erfolgt auf Grundlage des Ertragsanteils des Rentenversicherungsvertrages.
Nachfolgend eine Beispieltabelle der Ertragsanteilbesteuerung einer lebenslangen Leibrentenversicherung. Die Tabelle dient nur als exemplarische Darstellung. Die genaue Steuerbetrachtung und Berechnung kann nur ein Steuerberater vornehmen.
Rentenbeginn im Alter von… | Ertragsanteil in % |
---|---|
60 Jahren | 22 % |
61 Jahren | 22 % |
62 Jahren | 21 % |
63 Jahren | 20 % |
64 Jahren | 19 % |
65 Jahren | 18 % |
66 Jahren | 18 % |
67 Jahren | 17 % |
68 Jahren | 16 % |
69 Jahren | 15 % |
Der Ertragsanteil stellt nicht die Höhe der Steuerlast dar, sondern gibt an, welcher Anteil der Rente besteuert wird.
Beispielrechnung zur Erläuterung: Einem 66jährigen wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.500 Euro aus der privaten Rentenversicherung ausbezahlt. Der persönliche Steuersatz beträgt 34 %. Gem. § 22 EStG sind 18 % seiner Rente zu versteuern. Somit ergibt das 270 Euro, die mit dem persönlichen Steuersatz von 34 % zu versteuern sind. D.h. 270 Euro x 34 % = 91,80 Euro sind an Steuern abzuführen. Das entspricht einer Steuerlast von 6,12 % bezogen auf die Rente in Höhe von 1.500 Euro.
Das Beispiel zeigt deutlich, dass die lebenslange Rentenzahlung aus der privaten Rentenversicherung mit einer geringen Besteuerung staatlich gefördert wird.
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