Krankenversicherung private, ambulante Heilbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Für gesetzlich Versicherte:'''<br />
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'''Ausschnittstarife, Versicherungen für bestimmte ambulante Teilleistungen''', werden auch als Zusatzversicherungen, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, angeboten.<br />
'''Ausschnittstarife, Versicherungen für bestimmte ambulante Teilleistungen''', werden auch als Zusatzversicherungen, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, angeboten.<br />


👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot]]  <br />
👁 Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot]]  <br />

Version vom 3. Februar 2017, 12:13 Uhr


Hierunter versteht man i.d.R. die ärztliche Behandlung durch einen approbierten Arzt oder Zahnarzt oder in der Ambulanz eines Krankenhauses. Das gleiche gilt auch für die Behandlung durch den Heilpraktiker. Zu den ambulanten Behandlungskosten zählen auch Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel wie die Behandlung durch einen Psychotherapeuten.

Für gesetzlich Versicherte:
Ausschnittstarife, Versicherungen für bestimmte ambulante Teilleistungen, werden auch als Zusatzversicherungen, als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, angeboten.


👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Zusatzversicherungsangebot

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Schlagwort: ambulante Heilbehandlung, ambulante Behandlungskosten, ambulante Zusatzversicherung