Krankenversicherung private, Heilmittel: Unterschied zwischen den Versionen
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Nicht selten überschreiten die Heilmittelerbringer mit ihrer Honorarforderung den vorgegebenen Rahmen des Versicherers. Eine vorab erfolgte Preisinformationen seitens des Therapeuten an den Versicherten schafft hier Abhilfe. | Nicht selten überschreiten die Heilmittelerbringer mit ihrer Honorarforderung den vorgegebenen Rahmen des Versicherers. Eine vorab erfolgte Preisinformationen seitens des Therapeuten an den Versicherten schafft hier Abhilfe. | ||
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Schlagwort: Heilmittel, Heilmittelbehandlung, Heilmittelverzeichnis<br /> | Schlagwort: Heilmittel, Heilmittelbehandlung, Heilmittelverzeichnis<br /> |
Version vom 3. Februar 2017, 15:05 Uhr
Versicherte der privaten Krankenversicherung haben einen Leistungsanspruch auf die Versorgung mit Heilmitteln.
Heilmittel sind Maßnahmen / Behandlungen, die durch einen Therapeuten erbracht werden und die den folgenden Bereichen zuzuordnen sind:
- Physikalische Therapie,
- Podologische Therapie,
- Stimm-, Sprech- u. Sprachtherapie,
- und Ergotherapie.
In den Heilmittel-Verzeichnissen der privaten Krankenversicherer (unterschiedlich) sind die erstattungsfähigen Leistungen und deren Höchsterstattungsbeträge ausgewiesen. Zur Verdeutlichung hier eine Verlinkung zum Heilmittelverzeichnis der Hallesche Nationale Krankenversicherung. https://www.hallesche.de/heilmittelverzeichnis-vv.pdf
Nicht selten überschreiten die Heilmittelerbringer mit ihrer Honorarforderung den vorgegebenen Rahmen des Versicherers. Eine vorab erfolgte Preisinformationen seitens des Therapeuten an den Versicherten schafft hier Abhilfe.
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