Krankenversicherung private, Krankenhausbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Krankenhausbehandlung<br />
 


Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet.
Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet.
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'''Für gesetzlich Versicherte''' bietet sich die '''Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung''' an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten.
'''Für gesetzlich Versicherte''' bietet sich die '''Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung''' an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten.


Siehe auch: [[Chefarztbehandlung, Chefarzthonorar]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Chefarztbehandlung / Chefarzthonorar]]<br />
Siehe auch: [[Medizinisch notwendige Heilbehandlung]]<br />
Siehe auch: [[Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung]]<br />


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Schlagwort: Einbettzimmer, Zweibettzimmer Krankenhausversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankenhausbehandlung, stationäre Behandlung, Privatstation<br />
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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Version vom 3. Februar 2017, 15:23 Uhr


Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet.

Für den Privatversicherten in der Krankheitskostenvollversicherung stehen als Wahlleistungen, für die Unterbringung, die folgenden Tarife zur Verfügung:

• Mehrbettzimmerversorgung
• Mehrbettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Zweibettzimmerversorgung
• Zweibettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Einbettzimmerversorgung
• Einbettzimmerversorgung mit Cefarztbehandlung

Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der die Kostenerstattung des behandelnden Arztes auf das 3,5 fache der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ anhebt.

Für gesetzlich Versicherte bietet sich die Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten.

Siehe auch: Krankenversicherung private, Chefarztbehandlung / Chefarzthonorar
Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung

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Schlagwort: Einbettzimmer, Zweibettzimmer Krankenhausversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankenhausbehandlung, stationäre Behandlung, Privatstation