Krankenversicherung private, Krankenhausbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 3. Februar 2017, 15:25 Uhr
Alle Behandlungen die im Krankenhaus erfolgen (ausgenommen Behandlungen in der Ambulanz des Krankenhauses) werden als stationäre Leistungen bezeichnet.
Für den Privatversicherten in der Krankheitskostenvollversicherung stehen als Wahlleistungen, für die Unterbringung, die folgenden Tarife zur Verfügung:
• Mehrbettzimmerversorgung
• Mehrbettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Zweibettzimmerversorgung
• Zweibettzimmerversorgung mit Chefarztbehandlung
• Einbettzimmerversorgung
• Einbettzimmerversorgung mit Cefarztbehandlung
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit einen Tarif zu wählen, der die Kostenerstattung des behandelnden Arztes auf das 3,5 fache der Gebührenordnung für Ärzte GOÄ anhebt.
Für gesetzlich Versicherte bietet sich die Ein- und Zweibettzimmer Zusatzversicherung an. Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, wird der verbleibende Betrag dem Versicherten erstattet. Mit dieser Zusatzversicherung hat der Versicherte den Status des Privatpatienten.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, Chefarztbehandlung / Chefarzthonorar
👁 Siehe auch: Krankenversicherung private, medizinisch notwendige Heilbehandlung
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Schlagwort: Einbettzimmer, Zweibettzimmer Krankenhausversicherung, Krankenhauszusatzversicherung, Krankenhausbehandlung, stationäre Behandlung, Privatstation