Reiseversicherung, Reiserechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Urlaub stehen. Der uneingeschränkte Reiserechtsschutz gilt im Geltungsbereich der Reiserechtsschutzversicherung bezieht sich auf Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln und Madeira. Außerhalb der vorgenannten Länder besteht Versicherungsschutz meist für einen begrenzten Zeitraum – im Regelfall 6 Wochen -. Der Versicherungsschutz ist meist auch auf geringere Deckungssummen begrenzt. | |||
Zu beachten ist, dass vielfach kein Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte besteht, wenn diese aus beruflichen Gründen durchgeführt werden. | |||
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Version vom 9. Februar 2017, 12:04 Uhr
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Versicherungsschutz bei allen Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Urlaub stehen. Der uneingeschränkte Reiserechtsschutz gilt im Geltungsbereich der Reiserechtsschutzversicherung bezieht sich auf Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, die Kanarischen Inseln und Madeira. Außerhalb der vorgenannten Länder besteht Versicherungsschutz meist für einen begrenzten Zeitraum – im Regelfall 6 Wochen -. Der Versicherungsschutz ist meist auch auf geringere Deckungssummen begrenzt.
Zu beachten ist, dass vielfach kein Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte besteht, wenn diese aus beruflichen Gründen durchgeführt werden.
Die Reiserechtsschutzversicherung wird in verschiedene Gruppen eingeteilt. Insbesondere wird unterschieden in:
Ausländische Gäste wie z.B. Au-Pairs, Studenten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler
Reisegruppen
Unternehmen, die Mitarbeiter in Ausland schicken
Klassenfahrten oder Studienreisen bei Klassenfahren sind neben den Schülern auch die Aufsichtspersonen
XYZ
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