Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen
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Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.''' | Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, '''die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.''' | ||
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br /> | Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.<br /> |
Version vom 14. Februar 2017, 07:06 Uhr
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort