Berufshaftpflichtversicherung, Nachhaftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. | Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. | ||
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Version vom 17. Februar 2017, 10:35 Uhr
Berufshaftpflichtversicherung, Nachhaftung
Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung ist die Nachhaftung. Diese legt fest, für welchen Zeitraum der Versicherungsschutz nach Beendigung der Berufshaftpflichtversicherung weiterhin bestehen bleibt. Die Nachhaftungsfrist beläuft sich im Regelfall auf 3 bis 5 Jahre, diese ist jedoch von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich.
Beendigungsgründe für die Berufshaftpflichtversicherung sind z.B.
- Wegfall des versicherten Risikos
- Kündigung durch den Versicherungsnehmer
- Kündigung durch den Versicherer
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz in der Nachhaftungsfrist
Der Versicherungsfall muss während der Wirksamkeit der Berufshaftpflichtversicherung eingetreten sein und bei Beendigung des Vertrages noch nicht bekannt sein.
Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungsfrist
Die Höhe des Versicherungsschutzes in der Nachhaftungsfrist ist begrenzt auf den unverbrauchten Anteil der Versicherungssummen des Versicherungsjahres in dem die Berufshaftpflichtversicherung beendet wurde.
XYZ
Schlagwort: Nachhaftung, Nachhaftungsversicherung