Krankenversicherung gesetzliche, allgemeiner u. ermäßigter Beitragssatz: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. | Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt. | ||
Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % . | Für das Jahr {{#var:lfd.Jahr}}beträgt dieser allgemeine Beitragssatz {{#var:2.5}}14,6 % . | ||
Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}}%.<br /> | Für Versicherte die '''keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von'''{{#var:2.8}} 14 %.<br /> | ||
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br /> | Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten '''noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt'''. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.<br /> |
Version vom 19. Februar 2017, 18:35 Uhr
Ab dem 01-01-2009 gilt für alle Krankenkassen ein allgemeiner, einheitlicher Beitragssatz. Ab diesem Zeitpunkt wurde auch die Krankenversicherungspflicht für alle Bürger eingeführt.
Für das Jahr beträgt dieser allgemeine Beitragssatz 14,6 % . Für Versicherte die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14 %.
Zum allgemeinen Beitragssatz wird dem gesetzlich Versicherten noch der Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
👁 Siehe auch: Krankenversicherung gesetzliche, Zusatzbeitrag
Alle Einträge zur gesetzlichen Krankenversicherung anzeigen
Schlagwort: allgemeiner Beitragssatz, ermäßigter Beitragssatz