Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU: Unterschied zwischen den Versionen
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Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU | |||
In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich. | |||
U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart. | |||
'''Gleichermaßen gilt für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, dass der Versicherungsschutz die nachfolgenden Gefahren / Risiken abdecken sollte''': | |||
* Feuer | |||
* Leitungswasser | |||
* Sturm | |||
* Hagel | |||
* Elementar | |||
'''Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:''' | |||
* Ferienhaus im Inland oder im Ausland | |||
* Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft | |||
* Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes | |||
* bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag | |||
'''Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU''' | |||
* Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache | |||
* Schadenregulierung nach deutschem Recht | |||
* Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer | |||
* Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte | |||
Version vom 21. Februar 2017, 10:27 Uhr
XYZ
Gebäudeversicherung private, Ferienhausversicherung DE und EU
In der privaten Gebäudeversicherung für ein Ferienhaus / Wochenendhaus wird der Versicherungsumfang im Regelfall vom Standort der Immobilie abhängig gemacht. So ist die Vereinbarung der Elementarschadendeckung – insbesondere Erdbeben – nicht für alle Länder bzw. nicht bei allen Versicherungsgesellschaften möglich.
U.a. werden Ferienhäuser in Teilen von Italien und Griechenland lediglich von einem Versicherer gegen Elementarschäden – Erdbeben – versichert. Eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers je Schadenereignis ist obligatorisch im Versicherungsvertrag vereinbart.
Gleichermaßen gilt für die Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in Deutschland bzw. in der EU, dass der Versicherungsschutz die nachfolgenden Gefahren / Risiken abdecken sollte:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm
- Hagel
- Elementar
Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sind die nachfolgenden Faktoren zur Beitragsermittlung ausschlaggebend:
- Ferienhaus im Inland oder im Ausland
- Ferienhaus innerhalb oder ausserhalb einer geschlossenen Ortschaft
- Höhe der Versicherungssumme des zu versichernden Objektes
- bereits bestehender anderweitiger Versicherungsvertrag
Wichtige Vertragskriterien der Gebäudeversicherung für Ferienhäuser in DE und EU
- Versicherungsschein nach deutschem Recht und in deutscher Sprache
- Schadenregulierung nach deutschem Recht
- Berücksichtigung der länderspezifischen Gegebenheiten und Versicherungssteuer
- Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung auch für vermietete Objekte
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