Arglistige Täuschung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Macht der Versicherungssuchenden/Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben/Auskünfte oder verschweigt er erhebliche Gefahren, so liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Beweispflicht einer arglistigen Täuschung liegt beim Versicherer. Bei einem Nachweis des Versicherers kann dieser den Vertrag anfechten.<br /> | Macht der Versicherungssuchenden/Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben/Auskünfte oder verschweigt er erhebliche Gefahren, so liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Beweispflicht einer arglistigen Täuschung liegt beim Versicherer. Bei einem Nachweis des Versicherers kann dieser den Vertrag anfechten.<br /> | ||
Zeile 5: | Zeile 4: | ||
👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> | 👁 Siehe auch: [[XXX]] <br /> | ||
[[Datei:list-klein.png|frameless|miniatur]] [http://www.versicherungen.org/mediawiki/index.php?title=Kategorie:Versicherung_Allgemein&mobileaction=toggle_view_mobile Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen]<br /> | |||
Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung | Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung | ||
[[Category:Versicherung_Allgemein]] | [[Category:Versicherung_Allgemein]] |
Version vom 26. Februar 2017, 11:30 Uhr
Macht der Versicherungssuchenden/Antragsteller vorsätzlich falsche Angaben/Auskünfte oder verschweigt er erhebliche Gefahren, so liegt eine arglistige Täuschung vor. Die Beweispflicht einer arglistigen Täuschung liegt beim Versicherer. Bei einem Nachweis des Versicherers kann dieser den Vertrag anfechten.
👁 Siehe auch: XXX
Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen
Schlagwort: Arglist, arglistige Täuschung, Vertragsanfechtung