Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 13. März 2017, 09:53 Uhr
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf der Vertragslaufzeit an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten
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Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung