Pflegezusatzversicherung private: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private,(durch den Gesetzgeber festgelegt) reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig werden, müssen auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Im schlimmsten Fall müssen sogar die Kinder einspringen..
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig werden, werden auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Im schlimmsten Fall müssen sogar die Kinder einspringen. Die Pflegepflichtversicherung, die Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben, stellt daher nur eine Grundversorgung dar.
 
Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken.  


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Version vom 13. März 2017, 18:55 Uhr

Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung, ob gesetzliche oder private, reichen zur Kostendeckung nicht aus. Versicherte die pflegebürftig werden, werden auf ihre Ersparnisse zurückgreifen. Im schlimmsten Fall müssen sogar die Kinder einspringen. Die Pflegepflichtversicherung, die Leistungen sind vom Gesetzgeber vorgegeben, stellt daher nur eine Grundversorgung dar.

Die private Pflegezusatzversicherung schliesst diese Deckungslücken. 

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Schlagwort: Pflegezusatzversicherung, Pflegezusatzversicherungen, Pflegerentenversicherung, Pflegetaggeldversicherung, Pflegekostenversicherung