Sparerpauschbetrag / Freistellungsauftrag: Unterschied zwischen den Versionen

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|Entwicklung des Sparerfreibetrages/Sparerpauschbetrages seit 2002
| + Entwicklung des Sparerfreibetrages/Sparerpauschbetrages seit 2002
! Zeitraum !! Freibetrag pro Person !! Werbungskosten-<br />pauschale || Bemerkung
! Zeitraum !! Freibetrag pro Person !! Werbungskosten-<br />pauschale || Bemerkung
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Version vom 16. März 2017, 15:26 Uhr

Bei dem Sparerpauschbetrag handelt es sich um einen Freibetrag der Kapitaleinkünfte steuerfrei stellt.

Der Sparerpauschbetrag beträgt für Alleinstehende in XXX 2017 € XXX 801 und für gemeinsam Veranlagte € XXX 1602.

Der Veranlagte kann einen Freistellungsauftrag stellen. Der Freistellungsauftrag (FSA) dann dient dazu, dass von den Kapitalerträgen keine Kapitalertragssteuer durch das Kreditinstitut vorgenommen und an den Fiskus abgeführt werden. Somit wird im laufenden Jahr die Besteuereung bereits berücksichtigt. Der Freistellungsauftrag muss jährlich neu gestellt werden.

+ Entwicklung des Sparerfreibetrages/Sparerpauschbetrages seit 2002 Zeitraum Freibetrag pro Person Werbungskosten-
pauschale
Bemerkung
2002–2003 1.550 € 51 € Sparerfreibetrag
plus Werbungskosten-
pauschale
2004–2006 1.370 € 51 €
2007–2008 750 € 51 €
seit 2009 801 € Sparer-Pauschbetrag





👁 Siehe : Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer

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