Hausratversicherung, Überspannungsschäden: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 21. März 2017, 20:22 Uhr

Blitzschlagschäden sind in der Hausratversicherung abgedeckt. Dies gilt für Schäden, die durch den Blitzschlag direkt entstehen.

Bei Überspannungsschäden durch Blitzeinwirkung gibt es Einschränkungen, sie sind i.d.R. nicht oder nur bis zu bestimmten Höchstentschädigungsleistungen, ca. 5% der Versicherungssumme, mitversichert. Bei elektronischen Geräten wie home entertainment Anlagen, TV, Computer, Dimmer usw., die dauernd am Netz sind, verursachen die meisten Stromnetzschäden und sind sehr kostspielig. Eine Versicherungsleistung von 5% reicht daher meistens nicht aus.

Eine bedarfsgerechte Erhöhung der Entschädigungsleistung für Überspannungsschäden ist sinnvoll. Die Erweiterung des Versicherungsschutzes kann auch über eine separate private Elektronikversicherung erfolgen.


👁 Siehe auch: Elektronikversicherung private

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Schlagwort: Blitzschlag, Überspannungsschaden, Überspannungsschäden