Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 23. März 2017, 11:00 Uhr
Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.
Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht ggf. Schutz.
👁 Siehe auch: Allgefahrendeckung / Allriskpolice
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