Kfz Versicherung, Oldtimer/Youngtimer: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:''' | |||
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht<br /> | |||
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist<br /> | |||
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)<br /> | |||
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt<br /> | |||
- der Zustand beträgt mindestens Note 3<br /> | |||
'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,''' | {| class="wikitable" | ||
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! Note !! Erläuterung | |||
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|1|| Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug | |||
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| 2|| Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt. | |||
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| 3 || Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. | |||
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'''Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,'''<br /> | |||
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind<br /> | |||
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br / | |||
'''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,''' | '''Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,''' <br /> | ||
für Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind. | - für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.<br /> | ||
'''Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung''' | '''Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung''' | ||
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. | |||
Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang. | |||
'''Legende:''' | |||
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| <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center>||   ist versichert | |||
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| <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center>||  ist nicht versichert und versicherbar | |||
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| Personen-, Sach- und Vermögensschäden || 100 Mio. Euro pauschal || 100 Mio. Euro pauschal || 100 Mio. Euro pauschal | | Personen-, Sach- und Vermögensschäden || 100 Mio. Euro pauschal || 100 Mio. Euro pauschal || 100 Mio. Euro pauschal | ||
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| | | Entwendung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| | | Unfälle, auch selbstverschuldete || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| | | Vandalismus || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Grobe Fahrlässigkeit || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Naturgewalten || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
|- | |- | ||
| | | Brand und Explosion || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | ||
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| Glasbruch und Reparatur der Windschutzscheibe || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Zusammenstoß mit Haarwild || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Marderbiss || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Kurzschluss an der Verkabelung || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Verzicht auf Abzug "Neu für Alt" || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
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| Transportschäden auf der Ladefläche || <center>[[Datei:Minus rot.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> || <center>[[Datei:Haken gruen.png|rahmenlos]]</center> | |||
|} | |} | ||
'''Keine Rückstufung im Schadensfall''' | |||
Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden. | |||
'''Berücksichtigung der Wertsteigerung''' | |||
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt. | |||
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Schlagwort: Oldtimerversicherung, Oldtimer versichern<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 4. April 2021, 08:03 Uhr
Voraussetzungen für den Abschluss der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung:
- ein Alltagsfahrzeug zur Verfügung steht
- der Oldtimer/Youngtimer in einem Originalzustand oder in einem Original identischem Zustand ist
- ein Gutachten über den Marktwert und Zustand vorliegt (max. 1 Jahr alt)
- der Marktwert des Fahrzeugs mindestens 3.000 Euro beträgt
- der Zustand beträgt mindestens Note 3
Note | Erläuterung |
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1 | Makelloser Zustand, Keine Mängel an Technik und Optik. Fahrzeuge der absoluten Spitzenklasse. Unrestauriertes, vollständig funktionsfähiges Original oder komplett und perfekt restauriertes Spitzenfahrzeug |
2 | Guter Zustand. Mängelfrei, aber mit leichten (!) Gebrauchsspuren. Original oder fachgerecht und aufwendig restauriert. Keine fehlenden oder zusätzlich montierten Teile. Ausnahme: wenn es die StVZO verlangt. |
3 | Gebrauchter Zustand. Normale Spuren der Jahre. Kleinere Mängel, aber voll fahrbereit. Keine Durchrostungen. Kine sofortigen Arbeiten notwenidg. Nicht schön, aber gebrauchsfertig. |
Die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung kann für PKW´s vereinbart werden,
- für PKW-Youngtimer, die mindestens 25 Jahre alt sind
- für PKW-Klassiker, die mindestens 40 Jahre alt sind.<br /
Auch für Motorräder kann die Oldtimer/Youngtimer-Versicherung vereinbart werden,
- für klassische Motorräder, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Leistungen der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung
Diese Gegenüberstellung verdeutlicht den Unterschied zwischen den Leistungen der Haftpflichtversicherung, der Haftpflichtversicherung mit Teilkaskoversicherung und der Haftpflichtversicherung mit Vollkaskoversicherung. Hinweis: Der Listung der Leistungen liegt ein Top-Tarif zugrunde, d.h. nicht alle Versicherer bieten ggf. diesen Versicherungsumfang.
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert und versicherbar |
Keine Rückstufung im Schadensfall
Im Schadensfall am versicherten Fahrzeug kommt es zu keiner Rückstufung. Die Beiträge bleiben konstant. Die schadenfreien Jahre der Oldtimer/Youngtimer-Versicherung können später auf einen anderen Vertrag übertragen werden.
Berücksichtigung der Wertsteigerung
Die Wertsteigerung des Oldtimers/Youngtimers wird im Rahmen einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung berücksichtigt. Im Schadensfall kann eine Entschädigung gewährt werden, die bis zu 10 % über dem Wert des zu Vertragsbeginn ermittelten Marktwertes liegt.
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