Kfz Versicherung, Wechselkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:26 Uhr
Das Wechselkennzeichen ist ein Fahrzeugkennzeichen, dass auf zwei Fahrzeugen angebracht werden kann. Für den Verkehr zugelassen ist nur das Fahrzeug, bei dem das Wechselkennzeichen im Moment verwendet wird.
Das Wechselkennzeichen kann nur vergeben werden, wenn die Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse angehören. Diese EG-Fahrzeugklassen sind:
Fahrzeugklasse | Erläuterung |
---|---|
M1 | Kraftfahrzeuge für Personenbeförderung mit maximal 8 Sitzplätzen ausser dem Fahrersitz |
L | Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse |
O1 | Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse |
Das Wechselkennzeichen muss die gleichen Abmessungen bei beiden Fahrzeugen haben und kann bei der gleichen Fahrzeugart verwendet werden. So sind die nachfolgenden Konstellationen möglich:
Fahrzeug 1 | Fahrzeug 2 | oder Fahrzeug 2 | oder Fahrzeug 2 |
---|---|---|---|
PKW | Oldtimer | Wohnmobil | |
Motorrad | Quad | Trike | Leichtkraftrad |
Versicherungsbeitrag bei Fahrzeugen mit Wechselkennzeichen
Die Kfz-Versicherungsgesellschaften bieten bei der Verwendung des Wechselkennzeichens unterschiedliche Lösungen an. In der Beitragskalkulation der Kfz-Versicherer wird u.a. berücksichtigt, dass die gleichzeitige Nutzung der Fahrzeuge im Verkehr ausgeschlossen ist. In der Kalkulation ist die Nutzung in anderen Tarifmerkmalen enthalten, wie z.B. jährliche Fahrleistung, Typklasse.
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