Vermittlerregister: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(3 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
'''Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.'''
'''Vermittler benötigen eine gewerbliche Erlaubnis''' um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:
Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:


- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),<br />
Zeile 8: Zeile 8:
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)<br />


'''Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.''' Das Vermittlerregister wird von den Industrie- u. Handelskammern (IHK) geführt.
'''Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.'''
 
Siehe: http://www.vermittlerregister.info<br />


http://www.vermittlerregister.info


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherung allgemein | Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  

Aktuelle Version vom 9. Juni 2017, 06:37 Uhr

Das Vermittlerregister wird von den Inustrie- u. Handelskammern (IHK) geführt. Vermittler benötigen nach der Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis um den Beruf ausüben zu dürfen. Dies trifft für die folgenden Vermittler zu:

- Versicherungsvermittler (§ 34 d GewO),
- Versicherungsberater (§ 34 e GewO),
- Finanzanlagenvermittler (§ 34 f GewO),
- Honorar-Finanzanlageberater (§ 34 h GewO) und
- Immobiliardarlehensvermittler (§ 34 i GewO)

Die gewerbebezogenen Vermittlerdaten sind frei einsehbar.

Siehe: http://www.vermittlerregister.info


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-