Hausratversicherung, Scheidung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(22 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Hausratversicherung, Scheidung<br />


Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus, so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br />
'''Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus''', so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.<br />


Werden zwei neue Wohnungen von den Ex-Eheleuten bezogen, so geht der Versicherungsschutz auf beide neue Wohnungen über. Achtung: Nach Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Eheleute folgenden Beitragsfälligkeit, erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. <br />
'''Werden zwei neue Wohnungen von den Ex-Eheleuten bezogen,''' so geht der Versicherungsschutz auf beide neue Wohnungen über. Achtung: Nach Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Eheleute folgenden Beitragsfälligkeit, erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. <br />


Verläßt der Ehepartner die gemeinsame Wohnung, der keine Hausratversicherung hat, muß dieser einen neuen Vertrag abschliessen. Es gibt hier keine Übergangsfrist.<br />
'''Verläßt der Ehepartner die gemeinsame Wohnung''', der keine Hausratversicherung hat, muß dieser einen neuen Vertrag abschließen.


Schlagwort: Hausratversicherung, Scheidung


'''Siehe auch:'''<br /> [
https://www.versicherungen.org/mediawiki/images/Pdf_merkblatt_scheidung.pdf  Merklblatt Scheidung als PDF]<br />
< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Hausratversicherung | Alle Einträge zur '''Hausratversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
<center>{{bimpimV02}}
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
.-.-.-.


[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Hausratversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 29. April 2021, 17:08 Uhr

Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Wohnung aus, so gilt die künftige Wohnung als Versicherungsort wie auch die ehemalige Ehewohnung. Achtung: dies gilt nur bis zu einer Anpassung/Veränderung des Versicherungsvertrages - längstens jedoch nur drei Monate nach der nächsten, auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit.

Werden zwei neue Wohnungen von den Ex-Eheleuten bezogen, so geht der Versicherungsschutz auf beide neue Wohnungen über. Achtung: Nach Ablauf von 3 Monaten nach der nächsten, auf den Auszug der Eheleute folgenden Beitragsfälligkeit, erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen.

Verläßt der Ehepartner die gemeinsame Wohnung, der keine Hausratversicherung hat, muß dieser einen neuen Vertrag abschließen.


Siehe auch:
[ https://www.versicherungen.org/mediawiki/images/Pdf_merkblatt_scheidung.pdf Merklblatt Scheidung als PDF]


< zurück Einträge vorwärts >      Alle Einträge zur Hausratversicherung anzeigen      zur Hauptseite 


Bim pim v02.png


















.-.-.-.