Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz '''in unbegrenzter Höhe''' gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei '''Personenschäden und Sachschäden''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. <br /> | |||
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:die '''zu privaten Zwecken''' genutzt werden. <br /> | |||
* '''Versicherte Leistungen im Versicherungsfall'''<br /> | |||
:Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br /> | |||
:Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | |||
:finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen<br /> | |||
Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine [[Betriebshaftpflichtversicherung]] erforderlich.<br /> | |||
'''Siehe auch'''<br> | |||
[[Tierversicherung gewerbliche |Tierversicherung gewerbliche]] <br /> | |||
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2022, 08:43 Uhr
- Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.
- Versichert werden
- Hunde,
- Pferde, Ponys,
- Esel,
- Kamele,
- Dromedare,
- Alpaka,
- Reptilien
- und weitere
- die zu privaten Zwecken genutzt werden.
- Versicherte Leistungen im Versicherungsfall
- Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
- Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
- finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen
Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.
Siehe auch
Tierversicherung gewerbliche
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