Krankenversicherung private, Heilpraktikerbehandlung: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Die Heilpraktikerbehandlung ist in der Kostenvollversicherung i.d.R. | '''Die Heilpraktikerbehandlung ist in der Kostenvollversicherung i.d.R. Mitbestandteil des Versicherungsschutzes.''' Das Heilpraktikerhonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Im Hufelandverzeichnis werden die Naturheilleistungen definiert. | ||
Hinweis: Vor einer Behandlung ist es ratsam mit dem Versicherer zu klären nach welchen Modalitäten erstattet wird. | Hinweis: Vor einer Behandlung ist es ratsam mit dem Versicherer zu klären nach welchen Modalitäten erstattet wird. |
Aktuelle Version vom 19. Februar 2019, 10:35 Uhr
Die Heilpraktikerbehandlung ist in der Kostenvollversicherung i.d.R. Mitbestandteil des Versicherungsschutzes. Das Heilpraktikerhonorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Im Hufelandverzeichnis werden die Naturheilleistungen definiert.
Hinweis: Vor einer Behandlung ist es ratsam mit dem Versicherer zu klären nach welchen Modalitäten erstattet wird.
Die private Zusatzkrankenversicherung bietet ganz spezielle Tarife für die Heilpraktikerversicherung.
👁 Siehe auch: Hufelandverzeichnis
Schlagwort: Hufelandverzeichnis, Heilpraktiker, Heilpraktikerbehandlung, Naturheilverfahren
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
.-.-.-.