Tierhaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Versichert werden kann die Haltung von
* '''Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung'''<br />


* Hunden
Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.  Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz '''in unbegrenzter Höhe''' gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei '''Personenschäden und Sachschäden''' im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. <br />
* Pferden,


die zu privaten Zwecken genutzt werden.


'''Versicherte Risiken / Gefahren in der Tierhalterhaftpflichtversicherung'''
* '''Versichert werden'''<br />


* Fremdreiterrisiko (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer)
:Hunde,<br />
* Reitbeteiligungen (inkl. Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer, Forderungsausfalldeckung für Pferdehalter)
:Pferde, Ponys,<br />
* Schlitten- und Kutschfahrten
:Esel,<br />
* Teilnahme an Turnieren (ohne Rennen)
:Kamele,<br />
* Mietsachschäden
:Dromedare,<br />
* Schäden am geliehenen oder gemieteten Pferdetransportanhänger
:Alpaka,<br />
* Flurschäden
:Reptilien<br />
* gewollte und ungewollte Deckakte
:und weitere<br />
* Auslandsschäden
* Reiten mit und ohne Sattel


'''versicherte Leistungen im Versicherungsfall'''
:die '''zu privaten Zwecken''' genutzt werden. <br />


* Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
* finanzielle Wiedergutmachung der berechtigten Schadensersatzforderungen
* Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen




'''Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung'''


Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen.  Denn die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind.
* '''Versicherte Leistungen im Versicherungsfall'''<br />


Der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personenschäden und Sachschäden an Dritten. Die Versicherungsleistung ist begrenzt auf die vereinbarten Versicherungssummen in der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Die Abwicklung der finanziellen Forderungen des Geschädigten bei berechtigten Schadensersatzforderungen und die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen sind Bestandteil des Versicherungsschutzes.
:Prüfung der Schadensersatzverpflichtung<br />
:Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen<br />
:finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen<br />


Schlagwort:
Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine [[Betriebshaftpflichtversicherung]] erforderlich.<br />


<center>{{bimpimV02}}
 
'''Siehe auch'''<br>
[[Tierversicherung gewerbliche |Tierversicherung gewerbliche]]  <br />
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Aktuelle Version vom 1. Mai 2022, 08:43 Uhr

  • Gesetzliche Grundlage der Tierhaftpflichtversicherung

Die Gesetzliche Grundlage zur Haftung des Tierhalters findet sich in § 833 BGB wieder. (Haftung des Tierhalters) Für jeden Halter eines Tieres ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung zu empfehlen. Die Haftung des Tierhalters ist lt. Gesetz in unbegrenzter Höhe gegeben und bezieht sich auf Schäden, die durch die Haltung des Tieres entstanden sind. Die Tiefhalterhaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personenschäden und Sachschäden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.


  • Versichert werden
Hunde,
Pferde, Ponys,
Esel,
Kamele,
Dromedare,
Alpaka,
Reptilien
und weitere
die zu privaten Zwecken genutzt werden.



  • Versicherte Leistungen im Versicherungsfall
Prüfung der Schadensersatzverpflichtung
Abwehr von unberechtigten Schadensersatzforderungen
finanzielle Entschädigung der berechtigten Schadensersatzforderungen

Erfolgt die Tierhaltung aus kommerziellen Zwecken ist eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich.


Siehe auch
Tierversicherung gewerbliche














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