Montageversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. Juli 2020, 11:11 Uhr
Um technische Anlagen und Maschinen in Betrieb nehmen zu können, ist meist deren Montage und ein entsprechender Probebetrieb erforderlich. Um evtl. Schäden abzusichern ist eine Montageversicherung für Hersteller, Lieferanten und Montagefirmen von technischen Anlagen und Maschinen wichtig.
Versicherungsumfang der Montageversicherung:
In der Montageversicherung sind versichert:
Montageobjekt, wie z.B. Konstruktionen aller Art, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Maschinen, zugehörige Reserveteile
Montageausrüstung, wie z.B. Werkzeuge, Geräte, Gerüste, Baubuden, Autokrane und sonstige Fahrzeuge, Wohnbaracken, Eigentum des Montagepersonals
Fremde Sachen fremde Sachen, die nicht Teil der Montageausrüstung oder des Montageobjekts sind
Versicherte und nicht versicherte Risiken / Gefahren / Schäden
Unter den Versicherungsschutz der Montageversicherung fallen unvorhergesehene Schäden, wie Beschädigung und Zerstörung, die entstanden sind aufgrund von:
Legende:
ist versichert | |
ist nicht versichert |
Geltungsbereich der Montageversicherung
Der Versicherungsschutz der Montageversicherung besteht am vereinbarten Montageplatz.
Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung
Zur Ermittlung der Versicherungssumme zur Montageversicherung sind die nachfolgenden Informationen notwendig:
Montageobjekt endgültiger Kontraktpreis zzgl. Kosten für Lieferungen und Leistungen des Bestellers
Montageausrüstung Neuwert aller versicherten Sachen
Fremde Sachen Summe der fremden Sachen, entsprechend deren Gefährdung
Schlagwort:
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
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