Betriebsschließungsversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Wird ein Unternehmen aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen, so kann das hohe finanzielle Einbußen bedeuten und das Image des Betriebs nachhaltig schädigen. Ein plausibler Verdacht genügt bereits den Behörden, um ein Unternehmen zu schließen und die eingelagerten Waren zu vernichten. Insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche sind gesetzlich zu hoher Sorgfalt und Sauberkeit verpflichtet. Selbst im gründlichsten Betrieb stellen Verunreinigungen und Keime eine potentielle Gefahr dar.
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die perfekte Versicherung'''<br />
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Um die finanziellen Folgen im Rahmen zu halten ist die Betriebsschließungsversicherung für alle Betriebe empfehlenswert, die Lebensmittel
Die <big>'''Betriebsschließungsversicherung'''</big> ist eine '''besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung'''.


* verkaufen
Ergeht gegen einen Betrieb eine '''Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz,''' so besteht seitens der Betriebsschließungsversicherung auch Versicherungsschutz. Es werden finanzielle Schäden auf Grund der Schließung aufgefangen.
* herstellen
* verarbeiten


Die gilt auch für Teile eines Betriebes, weiterer Betriebsstätten und Filialen. Zu Grunde liegt ein offener Katalog von Erkrankungen und Krankheitserregern, d.h. auch neu auftretende Krankheiten, Erreger sind versichert. Erhaltene einzelne Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot und hierdurch ist der Betrieb nicht weiterzuführen, wird ebenfalls geleistet.<br />


'''Versicherungsumfang der Betriebsschließungsversicherung'''
Wird ein Unternehmen aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen, so kann das hohe finanzielle Einbußen bedeuten und das Image des Betriebs nachhaltig schädigen. Ein plausibler Verdacht genügt bereits den Behörden, um ein Unternehmen zu schließen und die eingelagerten Waren zu vernichten. Insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche sind gesetzlich zu hoher Sorgfalt und Sauberkeit verpflichtet. Selbst im gründlichsten Betrieb stellen Verunreinigungen und Keime eine potentielle Gefahr dar.


'''Übernahme der laufenden Kosten für:'''
*
* Miete oder Pacht
* Teilzahlungsraten für Maschinen und Anlagen
* Steuern
* Löhne und Gehälter
* entgehender Gewinn
* Desinfektionskosten
* Ersatz des Warenwertes bei Schäden an Waren
* Schließungsschäden – Beschädigungen an Maschinen / Einrichtungsgegenständen
* zusätzliche Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebes
* Ermittlungskosten / Beobachtungskosten


* '''Um die finanziellen Folgen im Rahmen zu halten ist die Betriebsschließungsversicherung für alle Betriebe empfehlenswert, die Lebensmittel'''


'''Hinweis:'''
:verkaufen,<br />
:herstellen,<br />
:verarbeiten.<br />


Wird ein Unternehmen aufgrund der gleichen Ursache / Umstände mehrmals vorübergehend behördlich geschlossen, so ist das Versicherungsunternehmen nur einmal zur Erbringung der Entschädigungsleistung verpflichtet.
* '''Versicherungsumfang, diese Kosten werden nach den Bedingungen der jeweiligen Tarife übernommen:'''<br />
 
:Miete oder Pacht,<br />
:Teilzahlungsraten für Maschinen und Anlagen,<br />
:Steuern,<br />
:Löhne und Gehälter,<br />
:entgehender Gewinn,<br />
:Desinfektionskosten,<br />
:Ersatz des Warenwertes bei Schäden an Waren,<br />
:Schließungsschäden – Beschädigungen an Maschinen / Einrichtungsgegenständen,<br />
:zusätzliche Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebes,<br />
:Ermittlungskosten / Beobachtungskosten.<br />
 
* '''Pandemien, Corona, covid 19'''
 
:Schließungen von Gastronomieeinrichtungen wie auch Hotels, durch Covid 19, führten zum  Streit mit den Versicherern bzw. des bestehenden Versicherungsschutzes. Etliche Klagen sind anhängig. Die bisherige Rechtsprechung fiel unterschiedlich aus.
 
 
⚠️ '''Nun stehen ab 01-01-2021vom Gesamtverband der Versicherung  (GDV) Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung bereit.''' Abweichende Vereinbarungen durch den Versicherer sind möglich.
Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. '''Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.'''
 
'''Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar.'''  Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einzelne Fälle einzuspringen haben. Eine alleinige Absicherung durch die Privatwirtschaft schließt sich somit aus.
 
⚠️  ''' Angeordnete Betriebsschließungen, <ins>die flächendeckend greifen</ins>, sind daher künftig eindeutig <ins>vom Versicherungsschutz ausgeschlossen</ins>. '''
 
 
Bereits im Juni 2020 wurde seitens des GDV ein Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte.
Die folgende Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium, zeigt das Interesse des Staates, hier künftig ggf. in Kooperation mit der Privatwirtschaft vorzusorgen.
 
   
'''Siehe auch''' <br />
[[Betriebsunterbrechungsversicherung]]  <br />
[[Betriebsausfall-, Einkommens-, Praxisausfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen ]]  <br />
https://www.gdv.de/de/betriebsschliessungsversicherung-65006  -  GDV fakultative Musterbedingugen ab 01-01-2021<br />
 
 
                                                                  [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betriebsschliessungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung<br />
 
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2023, 07:38 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung.

Ergeht gegen einen Betrieb eine Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz, so besteht seitens der Betriebsschließungsversicherung auch Versicherungsschutz. Es werden finanzielle Schäden auf Grund der Schließung aufgefangen.

Die gilt auch für Teile eines Betriebes, weiterer Betriebsstätten und Filialen. Zu Grunde liegt ein offener Katalog von Erkrankungen und Krankheitserregern, d.h. auch neu auftretende Krankheiten, Erreger sind versichert. Erhaltene einzelne Betriebsangehörige ein Tätigkeitsverbot und hierdurch ist der Betrieb nicht weiterzuführen, wird ebenfalls geleistet.

Wird ein Unternehmen aufgrund behördlicher Anweisung geschlossen, so kann das hohe finanzielle Einbußen bedeuten und das Image des Betriebs nachhaltig schädigen. Ein plausibler Verdacht genügt bereits den Behörden, um ein Unternehmen zu schließen und die eingelagerten Waren zu vernichten. Insbesondere Unternehmen aus der Lebensmittelbranche sind gesetzlich zu hoher Sorgfalt und Sauberkeit verpflichtet. Selbst im gründlichsten Betrieb stellen Verunreinigungen und Keime eine potentielle Gefahr dar.


  • Um die finanziellen Folgen im Rahmen zu halten ist die Betriebsschließungsversicherung für alle Betriebe empfehlenswert, die Lebensmittel
verkaufen,
herstellen,
verarbeiten.
  • Versicherungsumfang, diese Kosten werden nach den Bedingungen der jeweiligen Tarife übernommen:
Miete oder Pacht,
Teilzahlungsraten für Maschinen und Anlagen,
Steuern,
Löhne und Gehälter,
entgehender Gewinn,
Desinfektionskosten,
Ersatz des Warenwertes bei Schäden an Waren,
Schließungsschäden – Beschädigungen an Maschinen / Einrichtungsgegenständen,
zusätzliche Aufwendungen für die Wiedereröffnung des Betriebes,
Ermittlungskosten / Beobachtungskosten.
  • Pandemien, Corona, covid 19
Schließungen von Gastronomieeinrichtungen wie auch Hotels, durch Covid 19, führten zum Streit mit den Versicherern bzw. des bestehenden Versicherungsschutzes. Etliche Klagen sind anhängig. Die bisherige Rechtsprechung fiel unterschiedlich aus.


⚠️ Nun stehen ab 01-01-2021vom Gesamtverband der Versicherung (GDV) Musterbedingungen zur fakultativen Verwendung bereit. Abweichende Vereinbarungen durch den Versicherer sind möglich. Danach wird zwischen sechs unterschiedlichen Angeboten/Vorschlägen unterschieden. Die Unterschiede liegen im wesentlichen bei den benannten Erkrankungen. Mit diesen Bedingungen wird für den Kunden Klarheit geschaffen. Bislang war es so, dass die Vertragsbedingungen nicht eindeutig waren.

Die Schäden durch Corona bzw. Pandemien sind alleine privatwirtschaftlich nicht versicherbar. Das Prinzip der Versicherung ist außer Kraft gesetzt, da so gut wie alle zur gleichen Zeit betroffen sind und nicht mehr alle für einzelne Fälle einzuspringen haben. Eine alleinige Absicherung durch die Privatwirtschaft schließt sich somit aus.

⚠️ Angeordnete Betriebsschließungen, die flächendeckend greifen, sind daher künftig eindeutig vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.


Bereits im Juni 2020 wurde seitens des GDV ein Absicherungssystem vorgeschlagen, das staatliche Ad-hoc-Hilfen in einem frühen Pandemie-Stadium ersetzen könnte. Die folgende Ausschreibung eines Forschungsprojektes durch das Finanzministerium, zeigt das Interesse des Staates, hier künftig ggf. in Kooperation mit der Privatwirtschaft vorzusorgen.


Siehe auch
Betriebsunterbrechungsversicherung
Betriebsausfall-, Einkommens-, Praxisausfallversicherung für bestimmte Berufsgruppen
https://www.gdv.de/de/betriebsschliessungsversicherung-65006 - GDV fakultative Musterbedingugen ab 01-01-2021


                                                                  zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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