Versicherungsverein: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein. | Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. '''Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins''' und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.<br /> | ||
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Aktuelle Version vom 4. Oktober 2017, 06:52 Uhr
Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) unterliegt einer speziellen Rechtsnorm. Die Versicherungsnehmer sind Mitglieder des Vereins und somit auch Träger des Vereins. Gewinnüberschüsse verbleiben im Verein.
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