Versorgungsausgleich: Unterschied zwischen den Versionen
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Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein. | Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein. | ||
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Aktuelle Version vom 27. April 2021, 08:02 Uhr
Im Scheidungsverfahren werden die von den Eheleuten erworbenen Rentenansprüche zusammengerechnet und geteilt. Die Eheleute sind dem Gericht auskunftspflichtig. Das Familliengericht holt sich bei den Rentenstellen, Versicherungsgesellschaften, den Arbeitgebern (Betriebsrente) die erforderlichen Auskünfte ein.
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