Krankenversicherungswechsel PKV-GKV: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.
Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.


Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer - mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind.
Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer  
- EUR {{#var:BBG}} bei 12 Monatsgehältern (=Kurzform: MG)
* mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. '''€ {{#var:GKV-BBG}}''' (in {{#var:Jahr}}) bei 12 Monatsgehältern
- EUR 3.530,77 bei 13 MG
* bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. '''€  {{#var:GKV-BBGj}}''' (in {{#var:Jahr}}) sind -
- EUR 3.400,00 bei 13,5 MG
oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.
- EUR 3.278,58 bei 14 MG
bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. EUR 45.900,- sind -


o d e r selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.
Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt?
# Vermögenswirksame Leistungen
# Sachbezüge
# Überstundenzuschläge
# Ortszuschläge
# Weihnachtsgeld
# Urlaubsgeld
# Bonus, der jährlich gezahlt wird
# Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden
# Alle regelmäßigen Zulagen


Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld
Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungspflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen.
1. Gehalt
2. Vermögenswirksame Leistungen
3. Sachbezüge
4. Überstundenzuschläge
5. Ortszuschläge
6. Weihnachtsgeld
7. Urlaubsgeld
8. Bonus, der jährlich gezahlt wird
9. Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden
10. Alle regelmäßigen Zulagen


Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungs-pflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen.
{{Haftungsausschluss}}
Hinweis: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Zahlen sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.

Aktuelle Version vom 20. Dezember 2016, 08:33 Uhr












































Ein Wechsel in die Private Krankenversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen bzw. Krankenkassen jederzeit möglich.

Zu den in Frage kommenden Personengruppen gehören Sie, wenn Sie Arbeitnehmer

  • mit einem monatlichen Bruttogehalt von mind. (in ) bei 12 Monatsgehältern
  • bzw. einem Jahresbruttogehalt von mind. (in ) sind -

oder selbständig, freiberuflich tätig oder gewerbetreibender sind. Darüber hinaus gehören Beamte und Beamtenanwärter - unabhängig von ihrem Einkommen zu dieser Personengruppe.

Was zählt zum Brutto-Arbeitsentgeld bzw. Brutto-Jahresarbeitsentgeld Gehalt?

  1. Vermögenswirksame Leistungen
  2. Sachbezüge
  3. Überstundenzuschläge
  4. Ortszuschläge
  5. Weihnachtsgeld
  6. Urlaubsgeld
  7. Bonus, der jährlich gezahlt wird
  8. Steuerpflichtige Einkünfte, die aus einer Beschäftigung erzielt werden
  9. Alle regelmäßigen Zulagen

Eventuell lohnt es sich in Grenzfällen mit dem Arbeitgeber zu reden, um der Krankenversicherungspflicht zu entgehen. Das kann Einsparungen für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber bringen. Sollten alle Versuche, aus der GKV herauszukommen scheitern, helfen nur noch gute Zusatzversicherungen.



Hinweis/Haftungsausschluss: Trotz eingehender Recherchen ist es nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund der Vielzahl der Daten sowie des umfangreichen Themenkomplexes Fehler eingeschlichen haben. Es ist auch nicht gewährleistet dass zeitnah neue Daten, Werte und Bedingungen seitens der Versicherer oder anderer Institutionen übermittelt werden. Eine Gewährleistung/Haftung ist aus diesem Grund nicht möglich.