Krankenversicherung gesetzliche, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gesetzlich krankenversicherte Frauen''' <br />
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haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von {{#var:21.1}} € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />


'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''<br />
'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''<br />
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Aktuelle Version vom 29. August 2021, 07:22 Uhr





Gesetzlich krankenversicherte Frauen
haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13,00 € täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Arbeitnehmerinnen, die privat krankenversichert oder geringfügig beschäftigt sind, erhalten vom Bundesversicherungsamt ein reduziertes Mutterschaftsgeld von einmalig höchstens 210,00 €.. Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de

Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle


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