Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung private, Sonderausgabenabzug<br />


Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind, in der Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenkasse der Grund-, Basisabsicherung, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.<br />
 
'''Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Grund-/ Basisabsicherung, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar'''.<br />


Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung)
Und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung.
und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. Der Beitragsanteil, der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer,  werden nicht berücksichtigt.<br />
 
 
Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug<br />
 
 
 
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Beiträge für Ihre private Krankenversicherung, die der Finanzierung einer Basisabsicherung dienen
Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung
Beiträge für Leistungen, die über eine Basisabsicherung hinausgehen (z. B. Einzelzimmer im Krankenhaus), sind nicht steuerlich ansetzbar. Haben Sie einen solchen Tarif, wird Ihr Beitrag in einen abziehbaren und einen nicht abziehbaren Teil aufgeteilt. Ihre Beiträge für Zusatzleistungen sind also bei keiner privaten Krankenkasse steuerfrei.


Siehe auch: [[Krankenversicherung private, Urteile: Selbstbehalt u. Sonderausgabenabzug]]<br />


Schlagwort: <br />




[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
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Aktuelle Version vom 5. März 2019, 09:59 Uhr


Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind in der Grund-/ Basisabsicherung, die den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse entspricht, unbegrenzt als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung absetzbar.

Berücksichtigt werden die folgenden Aufwendungen: Beitrag zur privaten Krankenversicherung (in der Höhe der gesetzlichen Basisabsicherung) und der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung. Der Beitragsanteil, der über die Basis-, Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht, z.B. der Beitragsanteil für das Einbettzimmer, werden nicht berücksichtigt.


Schlagwort: Krankenversicherung Sonderausgabenabzug


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