Kapitallebensversicherung, Verkauf: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 07:59 Uhr
Durch den Verkauf der Lebensversicherung an einen spezialisierten Aufkäufer werden im Regelfall Mehreinnahmen erzielt als bei der Auszahlung des Rückkaufswertes durch den Versicherer. Der Versicherungsschutz bleibt meist erhalten. Die Ankaufkriterien der Aufkäufer sind sehr unterschiedlich. Einige Policen werden generell nicht aufgekauft.
Zu den Ankaufkriterien zählen:
- eine laufenden Beitragszahlung,
- der aktuelle Rückkaufwert mindestens 5.000 Euro beträgt,
- die Restlaufzeit des Vertrages maximal 25 Jahre beträgt,
- es sich bei dem Vertrag um keine reine Berufsunfähigkeitsversicherung bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung handelt,
- der Vertrag keine Riester-Rente ist,
- der Vertrag keine Rürup-Rente ist,
- der Vertrag nicht im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge geschlossen wurde.
Besteht der Vertrag erst sehr kurz, so liegt der Rückkaufswert meist sehr gering. Dies beruht darauf, dass meist erst nach rund 10 Jahren Vertragslaufzeit sich die Abschlusskosten für die Lebensversicherung amortisieren. Die Aufkäufer von Lebensversicherung sind jedoch an Lebensversicherungen interessiert, die einen hohen Rückkaufwert und eine kurze Restlaufzeit haben.
Wird der Verkauf der Lebensversicherung kurz vor dem Ende der Vertragslaufzeit in Erwägung gezogen, so sollte diese Entscheidung überlegt sein. Die laufenden Verwaltungskosten und Abschlusskosten für die Lebensversicherung sind im Regelfall bereits abegegolten und der Schlussüberschuss auf den Vertrag in nicht mehr in weiter Ferne. Durch den Verkauf der Lebensversicherung geht der Anspruch auf den Schlussüberschuss an den Aufkäufer über und schmälert den Gewinn für den Versicherungsnehmer.
Siehe auch:
Kapitallebensversicherung, Policendarlehen
Kapitallebensversicherung, Beleihung
Kapitallebensversicherung, Rückkaufswert
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