Berufsunfähigkeitsversicherung, vorvertragliche Anzeigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „ XXX < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> Informationssystem Berufsunfähigkeitsversiche…“)
 
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen nachfolgende Formulierung für die vorvertragliche Anzeigepflicht vor:






Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden.


XXX


* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang'''


Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren.


Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht nur, soweit der Versicherer auch danach gefragt hat.


Der Versicherer trägt das Fehleinschätzungsrisiko aufgrund unvollständiger Fragen. Eine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist gem. § 32 VVG nicht zulässig.


  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' >   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Berufsunfähigkeitsversicherung | Alle Einträge zur '''Berufsunfähigkeitsversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  
 
* '''Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer'''
 
Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen.
 
 
* '''Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung'''<br />
 
 
hier geht’s zu den [https://www.gdv.de/resource/blob/6326/281252030dbdf67ced8095ddf8ce9173/01-allgemeine-bedingungen-fur-die-berufsunfahigkeits-versicherung-0-pdf-data.pdf Musterbedingungen des GDV]
 
👁 '''Siehe auch:'''<br />
[[Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen ]]
 
 
 
  < '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Berufsunfähigkeitsversicherung | Alle Einträge zur '''Berufsunfähigkeitsversicherung''' anzeigen]]   <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü | zur '''Hauptseite''']]  





Aktuelle Version vom 2. April 2021, 07:38 Uhr

Die Musterbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung sehen nachfolgende Formulierung für die vorvertragliche Anzeigepflicht vor:


Im Leistungsfall stellt sich heraus, ob die Gesundheitsfragen bei Antragsstellung für die Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantwortet wurden.


  • Vorvertragliche Anzeigepflicht – Umfang

Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet die ihm bekannten Gefahrenumstände bis zur Abgabe der Vertragserklärung dem Versicherer anzuzeigen. Darunter fallen alle Gefahrenumstände, die für den Entschluss des Versicherers ausschlaggebend sind den Versicherungsvertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu vereinbaren.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht besteht nur, soweit der Versicherer auch danach gefragt hat.

Der Versicherer trägt das Fehleinschätzungsrisiko aufgrund unvollständiger Fragen. Eine Abweichung zum Nachteil des Versicherungsnehmers ist gem. § 32 VVG nicht zulässig.


  • Vorvertragliche Anzeigepflicht – Dauer

Die vorvertragliche Anzeigepflicht muss der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung erfüllen.


  • Rechtsfolgen der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung


hier geht’s zu den Musterbedingungen des GDV

👁 Siehe auch:
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


< zurück Einträge vorwärts >   Alle Einträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung anzeigen     zur Hauptseite 


Bim pim v02.png

















-.-.-.-