Tarif Markel "Pro Dienstleister": Unterschied zwischen den Versionen
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== Auszug aus dem Tarif zum Geltungsbereich == | |||
In dem Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" (Stand 01.2015) wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die folgenden Einschränkungen: | In dem Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" (Stand 01.2015) wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die folgenden Einschränkungen: | ||
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Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmegegelung für USA und Kanada. | |||
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: | Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen: | ||
* bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen; | * bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen; | ||
* bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen; | * bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen; | ||
* für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben). | * für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben). | ||
Aktuelle Version vom 15. November 2016, 12:17 Uhr
Auszug aus dem Tarif zum Geltungsbereich
In dem Dienstleistungstarif "Markel Pro Dienstleister" (Stand 01.2015) wurde der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes zum Vorteil der Versicherten erweitert. Dabei gelten die folgenden Einschränkungen:
Räumlicher Geltungsbereich
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmegegelung für USA und Kanada.
Für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada (ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA oder Kanada gelangt sind, ohne dass der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben).