Kurzzeitversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Kurzzeitversicherungen:
Kurzzeitversicherungen:


- Die '''Kfz-Kurzzeitversicherung''' deckt bis zu 5 Tagen das Kfz Überführungsrisiko oder die Risiken einer Probefahrt.
- Die '''Kfz-Kurzzeitversicherung''' deckt bis zu 5 Tagen das Kfz Überführungsrisiko oder die Risiken einer Probefahrt.<br />
 
- Die '''Kfz-Tagesversicherung''' deckt das Fahrrisiko für einen Tag bei einem Kfz-Fahrer, der ansonsten nicht versichert wäre.<br />
- Die '''Wiesen-Police''' (Oktoberfest) deckt verschiedene (nicht ausreichend) Risiken die einem Besucher auf den Wiesen passieren kann. Die Police kann tageweise abgeschlossen werden.<br />
- Die '''Wiesen-Police''' (Oktoberfest) deckt verschiedene (nicht ausreichend) Risiken die einem Besucher auf den Wiesen<br />
 
passieren kann. Die Police kann tageweise abgeschlossen werden.<br />
- Die '''Unfall-Kurzzeitversicherung''' (für die Narrenzeit) gilt vom 11.11. eines Jahres bis zum Aschermittwoch. Versichert sind u.a. auch Ereignisse die unter Alkoholeinfluss geschehen.
- Die '''Unfall-Kurzzeitversicherung''' (für die Narrenzeit) gilt vom 11.11. eines Jahres bis zum Aschermittwoch. Versichert sind<br />
- u.a. auch Ereignisse die unter Alkoholeinfluss geschehen.


- und weitere<br />
- und weitere<br />




Schlagwort: Tagesversicherung, Tagesversicherungen, Kurzzeitversicherungen<br />


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Tagesversicherung, Tagesversicherungen, Kurzzeitversicherungen<br />


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Aktuelle Version vom 19. Oktober 2021, 08:52 Uhr

Kurzzeitversicherungen:

- Die Kfz-Kurzzeitversicherung deckt bis zu 5 Tagen das Kfz Überführungsrisiko oder die Risiken einer Probefahrt.
- Die Kfz-Tagesversicherung deckt das Fahrrisiko für einen Tag bei einem Kfz-Fahrer, der ansonsten nicht versichert wäre.
- Die Wiesen-Police (Oktoberfest) deckt verschiedene (nicht ausreichend) Risiken die einem Besucher auf den Wiesen
- passieren kann. Die Police kann tageweise abgeschlossen werden.
- Die Unfall-Kurzzeitversicherung (für die Narrenzeit) gilt vom 11.11. eines Jahres bis zum Aschermittwoch. Versichert sind
- u.a. auch Ereignisse die unter Alkoholeinfluss geschehen.

- und weitere


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