Rentenversicherung gesetzliche, Rentenberater: Unterschied zwischen den Versionen
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Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten | Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oder Versichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung. | ||
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Aktuelle Version vom 7. Juni 2018, 13:49 Uhr
Rentenberater sind Rechtsbeistände mit Teilerlaubnis für das Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erlaubnis erteilt der Amts- oder Landgerichtspräsident nach Prüfung der persönlichen Eignung und Sachkunde. Die Beratung durch einen Rentenberater ist gebührenpflichtig im Gegensatz zu den Beratungen in den Auskunfts- und Beratungsstellen oder bei den Versichertenältesten oder Versichertenberatern der gesetzlichen Rentenversicherung.
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