Rentenversicherung gesetzliche, Erziehungsrente: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(10 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 14: | Zeile 14: | ||
👁 Siehe auch: | 👁 '''Siehe auch:''' <br /> | ||
[[Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe]] <br /> | |||
Zeile 59: | Zeile 58: | ||
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt<br /> | |||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] | [[Category:Rentenversicherung gesetzliche]][[Category:PIM]] |
Aktuelle Version vom 2. April 2021, 16:05 Uhr
Auch Geschiedene erhalten eine Rente (als Unterhaltsersatz) wenn sie ein Kind erziehen und der geschiedener Ehepartner verstorben ist.
Voraussetzungen:
- Es müssen die Wartezeiten von fünf Jahren aus der eigenen Rente erfüllt sein.
- Die Ehe ist nach dem 30-06-1977 geschieden, für nichtig erklärt oder für aufgehoben erklärt worden sein.
- Sie erziehen ihr eigenes oder das Kind des verstorbenen Partners, das das 18. LJ. Noch nicht vollendet hat.
- Die Höhe der Rente entspricht der Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Die gleichen Voraussetzungen gelten für frühere Lebenspartner, deren eingetragene Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
.
👁 Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe
< zurück Einträge vorwärts > Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Tel.: 08105 - 778960
info@versicherungsvergleich.de
WhatsApp: 08105 - 7789 881
Sofortanfrage / Angebot
Schlagwort: Erziehungsrenten, Unterhalt
.-.-.-.