Privathaftpflichtversicherung, Kinder: Unterschied zwischen den Versionen

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Privathaftpflichtversicherung, Kinder<br />
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.


Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung  leistet dann Schadenersatz.
Eine spezielle <big>'''Haftpflichtversicherung für Kinder'''</big> gibt es nicht. Unverheiratete Kinder '''sind in der Familienpolice mitversichert'''. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.


Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
⚠️ Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die '''Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder".''' So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung leistet dann Schadenersatz.<br />
Siehe auch: Privathaftpflichtversicherung, deliktunfähige Kinder


Schlagwort:<br />


'''Siehe auch''' <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen]] <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder]]  <br />
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
Kinderhaftpflicht, Kinderhaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung für Kinder<br />


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Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 05:50 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Eine spezielle Haftpflichtversicherung für Kinder gibt es nicht. Unverheiratete Kinder sind in der Familienpolice mitversichert. Dies Mitversicherung gilt i.d.R. Bis zum Ende des Studiums oder der ersten Ausbildung. Danach ist ein eigenständiger Vertrag notwendig.

⚠️ Kinder unter 7 Jahren sind schuldunfähig. D.h. Die Eltern sind nicht haftbar zu machen. Nutzen Sie auf aber jeden Fall die Deckungserweiterung "Mitversicherung deliktunfähiger Kinder". So sind Sie auf der sicheren Seite wenn ein Schaden bei Freunden oder Nachbarn entsteht. Die Versicherung leistet dann Schadenersatz.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, versicherte Personen
Privathaftpflichtversicherung, deliktsunfähige Kinder
Privathaftpflichtversicherung, Kinder u. getrennt lebende Eltern
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Anschrift
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Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn









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