Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Vereinshaftpflichtversicherung, versicherte Personen<br />
 
Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:
 
* Mitglieder des Vorstands
* sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
* Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind
 
 
 




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Aktuelle Version vom 9. Mai 2021, 06:54 Uhr

Unabhängig von der Art des Vereins ist es ratsam die nachfolgenden Personengruppen in den Versicherungsschutz der Vereinshaftpflichtversicherung einzuschließen:

  • Mitglieder des Vorstands
  • sämtliche Vereinsmitglieder bei der Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken
  • Angestellt und Arbeiter des Vereins, auch wenn diese nicht Vereinsmitglied sind


Bim pim v02.png












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