Krankenversicherung private, Hausfrauen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bestand schon zuvor eine eigene Mitgliedschaft in der GKV, aber die Partnerschaft ist nicht gesetzlich anerkannt oder der Ehe-Partner ist privat versichert, kann die Hausfrau/der Hausmann sich freiwillig in der GKV weiterversichern. Hierzu bietet die GKV einen speziellen "Hausfrauentarif" an. Zur Beitragsermittlung wird meistens ein fiktives Einkommen von 80 % der Jahresarbeitsentgeltgrenze ({{#var:aktuelles_Jahr}} {{#var:2.2}} €), mindestens aber 50 % festgesetzt (von Kasse zu Kasse unterschiedlich). D.h. aus diesem Betrag ermittelt sich der zu zahlende GKV-Beitrag.<br /> | |||
'''Beitragsfrei als Familienversicherter:''' In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:<br /> | |||
- | - der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland liegen,
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- | - es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
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- es darf | - es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht),
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- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über {{#var:5.2}} € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob {{#var:5.1}} €) | |||
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Schlagwort: Krankenversicherung Hausfrau, Krankenversicherung für Hausfrauen, Private Krankenversicherung Hausfrau<br /><br /> | |||
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Aktuelle Version vom 18. Juli 2021, 10:18 Uhr
- Private Krankenversicherung
Der Beitrag richtet sich nach dem Eintrittsalter und dem gewünschten Versicherungsumfang.
Vorgabe der Tarifleistungen
- Ein- oder Zweibettzimmer inkl. Chefarztbehandlung
- 100 % für Zahnbehandlung und Inlays, 80 % für Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ und GOZ, stationär auch darüber hinaus
- Selbstbeteiligung 600 €
PKV Monatsbeiträge für die Kostenvollversicherung und Pflegepflichtversicherung
Eintrittsalter bis | 30 Jahre | 35 Jahre | 40 Jahre | 45 Jahre | 50 Jahre | 55 Jahre | 60 Jahre |
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Vollversicherung | 312,80 € | 349,18 € | 390,31 € | 442,92 € | 502,93 € | 567,64 € | 637,99 € |
Pflegeversicherung | 24,31 € | 28,07 € | 32,83 € | 38,95 € | 46,93 € | 57,52 € | 71,92 € |
Gesamtbeitrag | 337,11 € | 377,25 € | 423,14 € | 481,87 € | 549,86 € | 625,16 € | 709,91 € |
XXX
- Gesetzliche Krankenversicherung
Beitragsfrei als Familienversicherter: In der Gesetzliche Krankenversicherung kann gem. § 10 SGB V ein Ehepartner in der Versicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Hierzu sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:
- der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss im Inland liegen,
- es darf kein eigenes versicherungspflichtiges Versicherungsverhältnis (Ausnahme: eine Krankenversicherung als Student) und auch keine freiwillige Mitgliedschaft vorliegen,
- es darf keine Versicherungsfreiheit als Beamter, wegen Einkünften oberhalb der Versicherungspflichtgrenze oder aufgrund bestehender Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegen (hierbei bleibt eine geringfügige Beschäftigung außer Acht),
- es darf keiner hauptberuflich selbständigen Erwerbstätigkeit nachgegangen werden und kein Gesamteinkommen über 455,00 € mtl. erwirtschaftet wird (Ausnahme: Minijob 450,00 €) Alle Einträge zur Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
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