Hausratversicherung, Gewächshaus: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Hausratsversicherung kommt  i.d.R. für einen Schaden am Gewächshaus nicht auf.
Der Eigentümer eines Gewächshauses sollte dennoch das Vorhandensein von vornhinein der Hausratversicherung anzeigen.
Ist in der Hausratversicherung Glasbruch mit versichert und es kommt zu einem Hagelschaden könnte auf dem Kulanzweg ggf. eine Einigung  erzielt werden.
 





Aktuelle Version vom 22. Juli 2020, 08:29 Uhr

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