Umwelthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Siehe auch:'''<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 16. Mai 2021, 10:52 Uhr
Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Unternehmens für Folgeschäden aus Umwelteinwirkungen ab. Diese leistet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Umwelteinwirkungen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen. Unberechtigte Schadenersatzansprüche wehrt der Versicherer ab (passiver Rechtsschutz) und trägt hierfür anfallende Rechtskosten.
Eine Umwelteinwirkung kann sich im Boden, in der Luft und im Wasser auswirken.
- Hierzu zählen:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Dämpfe
- Gase
- Wärme
- Schäden durch elektrische, elektromagnetische oder magnetische Felder
- sonstige Erscheinungen
- Örtlicher Geltungsbereich der Umwelthaftpflichtversicherung
Der örtliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes der Umwelthaftpflichtversicherung besteht für Anlagen mit Standort innerhalb Deutschlands. Ebenso besteht Versicherungsschutz für Schäden im Ausland, die durch Anlagen mit Standort in Deutschland entstehen.
- Ausgeschlossen sind Schäden
- die vor dem Vertragsbeginn etstanden,
- die sich aus vorherigen Grundstückskontaminierungen ergeben,
- die sich im Ausland auf Geschäftsreisen und Messeveranstaltungeng ereignen
- wenn der Versicherungsnehmer bewusst gegen rechtliche Vorschriften verstößt.
- Produkthaftpflichtschäden, hier ist die Produkthaftpflichtversicherung zuständig
- wenn Abfälle entsorgt werden
- Schäden, durch Fahrzeuge und Anhänger
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist bei vielen Unternehmen obligatorisch. Insbesondere bei Unternehmen aus den Bereichen Chemie, Bau und Maschinenbau ist die Umwelthaftpflichtversicherung zwingend erforderlich. Oftmals ist diese jedoch nicht in der Betriebshaftpflichtversicherung beinhaltet und muss separat versichert werden.
Siehe auch:
Umweltschadenversicherung
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