Kfz Versicherung, Abkürzungsverzeichnis: Unterschied zwischen den Versionen
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
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| || AGB || Allgemeine Geschäftsbedingungen || Die AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. | | || AGB || Allgemeine Geschäftsbedingungen || Die AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. | ||
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| || AKB || Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen|| Die AKB sind analog zu den AGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Kfz-Versicherung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. | | || AKB || Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen|| Die AKB sind analog zu den AGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Kfz-Versicherung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. | ||
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'''Siehe auch''' <br /> | |||
[[Abkürzungsverzeichnis]] allgemein<br /> | |||
[[Informationssystem Kfz Versicherung |Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
'''Anschrift'''<br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 11:50 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
ABC.. | Abkürzung | Volltext | Erläuterung |
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A | ABA | Active Brake Assist | Der sog. Notbremsassistent ist ein System für Kraftfahrzeuge, welches bei Gefahr eine Notbremsung selbstständig einleitet oder diese vorbeugend unterstützt. |
ABS | Antiblockiersystem | Das Antiblockiersystem stabilisiert das Fahrzeug bei einer Vollbremsung, indem es den Bremsdruck reguliert und ein Blockieren der Räder verhindert. Somit bleibt die Lenkfähigkeit des Fahrzeugs erhalten und die Fahrsicherheit wird erhöht. | |
ACC | Adaptive Cruise Control (Abstandsregeltempomat) | Der ACC kombiniert Abstandshalter und Tempomat. Die gewählte Geschwindigkeit wird auf freier Strecke gehalten und ggf. an vorausfahrende Fahrzeuge angepasst. | |
AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Die AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. | |
AKB | Allgemeine Kraftverkehrsversicherungsbedingungen | Die AKB sind analog zu den AGB vorformulierte Vertragsbedingungen, die die Kfz-Versicherung dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss stellt. | |
AKZ | Amtliches Kennzeichen | Das amtliche Kennzeichen bei Kraftfahrzeugen ist eine individuelle numerische oder alphanumerische Registrierungsbezeichnung für Kraftfahrzeuge, die auf den Schildern der Kennzeichen sowie in den Fahrzeugunterlagen erscheint. | |
AltfahrzeugV | Altfahrzeug-Verordnung | Die Altfahrzeug-Verordnung regelt, dass bestimmte Kraftfahrzeuge als Abfall entweder einer anerkannten Annahmestelle oder einem anerkannten Verwerterbetrieb zu überlassen sind. | |
ART | Abstands-Regel-Tempomat | siehe ACC | |
ASU | Abgassonderuntersuchung | siehe AU | |
AU | Abgasuntersuchung | Untersuchung, in der festgestellt wird, ob die Abgaswerte des Kraftfahrzeugs unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenze liegen. Die AU ist seit 2010 Teil der Hauptuntersuchung. | |
AVB | Allgemeine Versicherungsbedingungen | In ihnen sind die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Versicherungsgesellschaft und des Versicherungsnehmers festgelegt. | |
B | BA | Bremsassistent | Der Bremsassistent ist ein Sicherheitssystem für Kraftfahrzeuge. Wechselt der Fahrer schnell von Gas- auf Bremspedal, tritt dieses aber verhältnismäßig nicht fest genug, geht der Bremsassistent von einer Gefahrenbremsung aus und greift ein. |
BAK | Blutalkoholkonzentration | Die Blutalkoholkonzentration gibt das Maß für die Menge von Alkohol im Blut an. Sie dient zur Ableitung von Aussagen über die Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit durch den Alkohol. | |
BKatV | Bußgeldkatalog-Verordnung | Sie regelt Geldbußen, die durch Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr entstehen und ordnet ggf. Fahrverbote an. | |
C | CO2 | Kohlenstoffdioxid | CO2 ist eine chemische Verbindung zwischen Kohlenstoff und Sauerstoff. Es ist ein farb- und geruchloses Gas und ist 1,5-mal schwerer als Luft. |
D | DBL | Dauerbremslimiter | Der Dauerbremslimiter ist eine Sicherheitseinrichtung in Bussen. Durch sie soll verhindert werden, dass die Beschleunigung des Fahrzeugs über eine vorgegebene Geschwindigkeit hinausgeht. |
DEKRA | Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein | Die DEKRA ist die größte Prüfungsgesellschaft in Deutschland. Sie nimmt beispielsweise die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung beim Auto ab und bietet Sicherheitsberatung an. | |
E | E-Auto | Elektro-Auto | E-Autos sind PKWs mit Elektroantrieb. |
E-Bike | Electric Bicycle | E-Bikes sind Fahrräder mit Elektromotoren. | |
eVB (VB) | Elektronische Versicherungsbestätigung | Der Besitz einer elektronischen Versicherungsbestätigung ist Bedingung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs. Bei einer eVBA können mittels eines Codes die bei der Zulassungsstelle hinterlegten Daten abgerufen werden. Die eVBÜ ist ein Datensatz, der bei einem Versichererwechsel eines zugelassenen Kfz bei der Zulassungsstelle hinterlegt wird. | |
eVBA (VBA) | elektronische Versicherungsbestätigung zur Aushändigung | Ein siebenstelliger Code, der dem Versicherungsnehmer eines Fahrzeugs ausgehändigt wird. Mit diesem Code können bei der Zulassungsstelle die vom Versicherer elektronisch hinterlegten Daten abgerufen werden. Siehe auch eVB. | |
eVBÜ (VBÜ) | elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung | Ein Datensatz, der vom Versicherer bei einem Versichererwechsel eines zugelassenen Fahrzeugs über den GDV bei der Zulassungsstelle hinterlegt wird. Siehe auch eVB. | |
EZ | Erstzulassung | Der Tag der Erstzulassung ist das Datum, an dem ein Kraftfahrzeug das erste Mal auf einen Beisitzer bei einer Kfz-Zulassungsstelle angemeldet worden ist. | |
F | FCG | Front Collision Guard | Der Front Collision Guard ist ein System für Omnibusse, welches zum Schutz von Fahrer und Begleiter, im Falle eines Frontalaufpralls, dient. |
FEV | Fahrerlaubnis-Verordnung | Sie regelt im Allgemeinen die Teilnahme am Straßenverkehr mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung sowie das Führen von Kraftfahrzeugen mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. | |
FIN | Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) | Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer hieß früher Fahrgestellnummer und ist eine international genormte, 17-stellige Nummer, die jedes Kraftfahrzeug eindeutig identifiziert. | |
FZV | Fahrzeug-Zulassungsverordnung | Regelt das Zulassungsverfahren und die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. | |
G | GebOSt | Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr | Gebührenpflichtige Tatbestände und Gebührensätze ergeben sich aus dem Gebührentarif für Maßnahmen im Straßenverkehr. |
GAP | GAP-Deckung engl. gap = Lücke | Die GAP-Deckung (engl. "gap": Lücke) kann zusätzlich zu einer Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden, sollte sie nicht bereits enthalten sein. Wird diese nicht inkludiert, so übernimmt die Versicherung bei Totalschaden oder Diebstahl nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. | |
GDV | Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft | Der GDV vertritt die Versicherungsunternehmen gegenüber politischen und gesellschaftlichen Institutionen. | |
H | HP | Haftpflicht | Die Haftpflicht ist ein Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, in dem sich der Versicherer dazu verpflichtet, Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer auf eigene Kosten auszugleichen. |
HSN | Herstellerschlüsselnummer | Der Herstellerschlüssel ist eine vierstellige Nummer, die den Hersteller des Kraftfahrzeugs beschreibt. Sie dient gemeinsam mit dem Typschlüssel zur Identifizierung eines Fahrzeugtyps. | |
HU | Hauptuntersuchung | Durch die Hauptuntersuchung wird festgestellt, ob ein Fahrzeug verkehrssicher ist. Die Teilnahme ist Pflicht für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sowie Anhänger. Die Prüfungsplakette am hinteren Kennzeichen sowie ein Stempel im Fahrzeugschein geben Auskunft über den Termin der nächsten HU. | |
I | IU | Insassenunfallversicherung | Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Unfälle, die versicherte Personen beim rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeuges erleiden. |
IVK | Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) | Das Mitführen der IVK ermöglicht eine einfachere Schadensabwicklung bei einem Unfall im Ausland. Sie gilt dort als Versicherungsnachweis und bescheinigt Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bedingungen. | |
K | KBA | Kraftfahrt-Bundesamt | Das Kraftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Flensburg und nimmt als Bundesbehörde Einfluss auf einige verkehrstechnische Prozesse. Dort werden auch die berühmten Punkte an Verkehrssünder vergeben. |
Kfz | Kraftfahrzeug | Durch einen Motor angetriebenes Straßenfahrzeug. Dazu gehören demnach Kraftwagen und Krafträder. In fast allen Ländern der Welt setzt das Fahren eines Kfz eine Fahrerlaubnis voraus. | |
KfzPflVG | Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsgesetz | Regelt die Pflicht zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung im Inland. Siehe PflVG. | |
Kfz-Steuer | Kraftfahrzeugsteuer | Die Kfz-Steuer wird auf das Halten eines Kraftfahrzeuges erhoben. | |
KH | Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | Dieser Teil der Versicherung deckt den Ausgleich eines Schadens, der für einen Dritten durch die Nutzung eines Kfz, z.B. durch einen Unfall, entsteht. Die Versicherung der Person, die die Schuld am Schaden trägt, kommt für den Schaden auf. | |
KH-Schaden | Kraftfahrzeughaftpflichtschaden | Ein Kraftfahrzeughaftpflichtschaden entsteht, wenn ein Objekt oder eine Person schuldhaft durch ein anderes Fahrzeug geschädigt wurde. Die Entschädigung trägt die Versicherung der Person, die für den Unfall verantwortlich ist. | |
KraftStG | Kraftfahrzeugsteuergesetz | Ist das Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer in Deutschland. Es dient zur Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben. | |
kW | Kilowatt | Watt ist eine Einheit für Leistung und entspricht 1,36 PS. | |
M | MPU | Medizinisch-psychologischen Untersuchung | Die MPU dient den Fahrerlaubnisbehörden bei Führerscheinentzug (egal ob Drogen, Alkohol oder zu vielen Punkte) bei der Entscheidung über die Entziehung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis. |
N | NEFZ | Neuer Europäischer Fahrzyklus | Der NEFZ unterliegt Richtlinien, in denen bestimmte Abgasnormen beschlossen sind, durch die Fahrzeuge in Schadstoffklassen unterteilt werden. Dieser NEFZ gibt Information über den Verbrauch und CO2-Emission eines Fahrzeugs. |
P | PflVG | Pflichtversicherungsgesetz | Verpflichtet den Halter eines Kraftfahrzeuges zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen. Siehe Kfz-PflVG. |
PS | Pferdestärke | PS ist eine Einheit für Leistung und entspricht 0,74 kW. | |
R | RK | Regionalklasse | Die Regionalklasse ergibt sich anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters und dient zur Ermittlung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. |
S | SB | Selbstbeteiligung | Eine Selbstbeteiligung ist der Kostenanteil der Schadenssumme, den ein Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernehmen muss. |
Schufa | Schufa Holding AG, früher: SCHUFA e. V. - Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung | Schufa ist eines der Unternehmen, welches seinen Vertragspartnern (Versicherungen, Banken u.a.) Auskünfte über die Kreditwürdigkeit von Kunden erteilt. Umgangssprachlich steht Schufa bzw. Schufa-Auskunft für Bonität bzw. Bonitätsprüfung/-nachweis. | |
SFK | Schadenfreiheitsklasse | Mit der SFK werden die unfallfreien Jahre des Versicherungsnehmers angezeigt. Schadenfreiheitsklassen gibt es in der Kfz-Haftpflicht und der Kfz-Vollkasko. | |
SFR | Schadensfreiheitsrabatt | Jede Schadensfreiheitsklasse ist mit einem Schadensfreiheitsrabatt in Prozenten verbunden. Diese Prozentsatz des Grundbetrags ergibt die Versicherungsprämie. | |
SPA | Spurassistent | Der Spurassistent oder Spurhalteassistent ist ein System für Kraftfahrzeuge, welches den Fahrer des Fahrzeugs vor dem Verlassen einer Fahrspur warnt. | |
StVG | Straßenverkehrsgesetz | Enthält die Grundlagen des Straßenverkehrsrechts in Deutschland. | |
StVO | Straßenverkehrsordnung | In der Straßenverkehrsordnung sind die Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr festgehalten. Sie besteht aus zwei Teilen, wobei sich der erste Teil mit dem Verhalten im Straßenverkehr, und der zweite Teil mit Verkehrseinrichtungen befasst. | |
StVZO | Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung | Die StVZO regelt die Voraussetzungen für die Zulassungen von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. | |
SUV | Sport Utility Vehicle | Ein SUV ist ein Pkw, der eine erhöhte Geländefähigkeit aufweist und dessen Karosserieform einem Geländewagen ähnelt. Im Gegensatz zu Geländewagen sind SUVs in der Regel eher auf Fahrkomfort als auf Geländegängigkeit ausgelegt. | |
T | TK | Teilkasko | Die Teilkaskoversicherung umfasst nur Schäden, die durch höhere Gewalt verursacht wurden (z.B. Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbrüche und Schäden durch Marderbisse). |
TypK | Typklasse | Die Typklasse dient zur Ermittlung der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Je höher die Typklasse, desto höher ist der Schadenbedarfsindex. | |
TSN | Typschlüsselnummer | Die TSN ist in der Zulassungsbescheinigung I (früher Fahrzeugschein) vermerkt und dient der Identifizierung und Einstufung eines Fahrzeugs in der Versicherung. | |
TÜV | Technischer Überwachungsverein | Der TÜV ist ein Technischer Überwachungsverein. Mitgliedsunternehmer des TÜV nehmen unter anderem die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung (AU) bei Fahrzeugen vor. | |
V | VK | Vollkasko | Die Vollkaskoversicherung umfasst zusätzlich zu den durch die Teilkasko abgedeckten Risiken, selbstverschuldete Schäden, sowie Schäden durch Vandalismus. |
VN | Versicherungsnehmer | Der Versicherungsnehmer ist die Person, auf die der Versicherungsvertrag läuft. Dabei muss Versicherungsnehmer nicht unbedingt gleich sein mit der versicherten Person. | |
Vor-VU, VVU | Vor-Versicherungsunternehmen | Das Vor-Versicherungsunternehmen ist die Versicherung, bei dem das Kraftfahrzeug, die Person oder Sonstiges versichert war, bevor die Versicherung gewechselt wurde. | |
VU | Versicherungsunternehmen | Ein Versicherungsunternehmen ist ein Unternehmen, das für verschiedene Objekte, Person /en oder Sonstiges, Versicherungsschutz zu den jeweiligen Konditionen der Versicherung anbietet. | |
VVG | Versicherungsvertragsgesetz | Das VVG regelt Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer. | |
VZR | Verkehrszentralregister | Das VZR enthält Informationen über all die Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Die im VZR eingetragenen Fälle, werden je nach Art und Schwere der Zuwiderhandlung, mit einem bis drei Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen gelöscht. | |
Z | ZS | Zulassungsstelle | In der Zulassungsstelle werden Fahr- und Betriebserlaubnisse ausgestellt. Sie ist zuständig für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und anderen für den Straßenverkehr relevanten Dokumenten. |
Siehe auch
Abkürzungsverzeichnis allgemein
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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