Kfz Versicherung, Winterreifenpflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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Es besteht eine situative Winterreifenpflicht
 


Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht. Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.
Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.<br />
 
⚠️ Es besteht eine '''situative Winterreifenpflicht.'''
 
Winterreifen mit einem Herstellungsdatum ab 2017 müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S  Kennzeichnung genügt nicht mehr.
Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.
 




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Aktuelle Version vom 15. März 2021, 07:22 Uhr


Gemäß § 2 Abs. 3a der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte mit Winterreifen zu fahren. Ab welchem Datum Winterreifen zu nutzen sind, besteht nicht.

⚠️ Es besteht eine situative Winterreifenpflicht.

Winterreifen mit einem Herstellungsdatum ab 2017 müssen mit dem Alpine-Symbol ausgestattet sein, die M+S Kennzeichnung genügt nicht mehr. Für ältere Reifen gilt eine Übergangsfrist bis zum 30-09-2024.



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