Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Ordentliche Kündigung'''<br />
 
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.<br />
 
⚠️  Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
 
 
* '''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''<br />
 
Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.<br />
 
⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
 
 
* '''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos''' <br />
 
Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig. <br />
 
⚠️ Teilen Sie dies dem Versicherer mit.
 
 
'''Siehe auch:'''<br />
[[Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel ]]  <br />
 
 
 
[[Informationssystem Privatrechtsschutzversicherung|Alle Einträge zur '''Privatrechtsschutzversicherung''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
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Aktuelle Version vom 14. Dezember 2021, 10:18 Uhr


  • Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !


  • Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

Im Schadenfall kann der Versicherte von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen (die Versicherungsgesellschaft ebenfalls!). Die Police kann mit einer Frist von 1 Monat nach der Mitteilung zur Leistung beendet werden.

⚠️ Dem Versicherungsunternehmen steht bis zum Ablauf des Versicherungsjahres die volle Prämie zu!. Ggf. dann doch zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.


  • Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos

Wird beispielsweise das Kfz stillgelegt, ist die Verkehrsrechtsschutzversicherung überflüssig.

⚠️ Teilen Sie dies dem Versicherer mit.


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel


Alle Einträge zur Privatrechtsschutzversicherung anzeigen                                     zur Hauptseite 


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