Privatrechtsschutzversicherung, versicherte Personen: Unterschied zwischen den Versionen

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Als versicherte Personen gelten


- der Versicherungsnehmer,<br />
- Ehepartner und in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Voraussetzung, namentliche Benennung im Vertrag,<br />
- Kinder,  im selben Haushalt lebend. Unterschiedlich sind hier die Altersgrenzen (18 - 25 Jahre).<br />


⚠️ Die Mitversicherung der Kinder endet mit Eintritt der Kinder in das Berufsleben.<br />






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Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben
 
Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).
 
 
 
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Aktuelle Version vom 7. Juli 2021, 11:22 Uhr

Als versicherte Personen gelten

- der Versicherungsnehmer,
- Ehepartner und in häuslicher Gemeinschaft lebender Lebenspartner. Voraussetzung, namentliche Benennung im Vertrag,
- Kinder, im selben Haushalt lebend. Unterschiedlich sind hier die Altersgrenzen (18 - 25 Jahre).

⚠️ Die Mitversicherung der Kinder endet mit Eintritt der Kinder in das Berufsleben.


Sofern Sie eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung haben, sind alle Fahrer des in der Rechtsschutzversicherung genannten Fahrzeuges eingeschlossen, die für die Nutzung des Fahrzeuges eine Erlaubnis haben

Bei einer Singlerechtsschutz Versicherung, ist nur der Versicherungsnehmer und wie oben genannt die berechtigten Fahrer versichert (sofern Verkehrsrechtsschutz Versicherung abschlossen).


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