Privatrechtsschutzversicherung, Datenrechtsschutz: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 7. November 2020, 15:19 Uhr
Der Datenrechtsschutz ist in erster Linie für Privatpersonen gedacht. Jeder hinterläßt in Geschäftsbeziehungen und dem Umgang mit Behörden persönliche Daten. Diese Daten zu sichern gehört zur informellen Selbstbestimmung. Dies zu ermöglichen gehört zum Datenrechtsschutz und wird mit Hilfe des Staates und ggf. mit strafrechtlicher Verfolgung sichergestellt.
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