Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(18 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Privathaftpflichtversicherung, Entschädigungswert<br /><br />
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>




Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung in den meisten Fällen lediglich den Zeitwert und nicht den Neuwert. Verständlich, denn anderweitig würden die Versicherungen zunehmend zum Versicherungsbetrug anregen.
'''Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert''' mit ganz wenigen Ausnahmen auch den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.


Durch die Erstattung des Zeitwertes bekommt der Geschädigte die Möglichkeit, auf dem Gebrauchtmarkt für gleichwertigen Ersatz zu sorgen. Grundsätzlich darf der Betroffene nicht schlechter gestellt sein als vor dem Schadensereignis.
Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.


Der Ausgangspunkt der Schadensregulierung durch die Haftpflichtversicherung ist immer der Neuwert der zugrunde gelegten Sache. Dieser kann beispielsweise mit dem ursprünglichen Kaufbeleg nachgewiesen werden.


Um vom Neuwert ausgehend den Zeitwert zu berechnen, müsste die Haftpflichtversicherung den natürlichen Verschleiß durch den Gebrauch und eventuelle Schäden berücksichtigen. Da dies in der Praxis für jeden Einzelfall fast unmöglich ist, nutzen die Versicherungen die sogenannte mittlere Nutzungsdauer zur Berechnung des Zeitwerts.
'''Siehe auch'''<br />
[[ Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert]]


Ein einfaches Beispiel: Ein Fernseher, der 2008 gekauft wurde, geht im Jahr 2011 zu Bruch. Der Neupreis wird durch die Versicherung nun um eine pauschale, dreijährige Nutzung gemindert.


[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]


Zum Ärgernis der Betroffenen liegt der Zeitwert, der erstattet wird, meistens unter dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert. Insbesondere technische Geräte haben nach einigen wenigen Jahren in der Regel schon mehr als die Hälfte ihres Neupreises eingebüßt.


XXX  Neuwert eines Gegenstands, wenn dieser nicht älter als 6 Monate ist. Verpflichtet ist die Versicherung dazu allerdings in der Regel nicht.


'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />


Schlagwort: Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert


[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 05:36 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Haftpflichtversicherung ersetzt i.d.R. den Zeitwert mit ganz wenigen Ausnahmen auch den Neuwert. Zur Berechnung des Zeitwertes wird der Neuwert (Kaufbelege immer aufbewahren) herangezogen. Die mittlere Nutzungsdauer wird zugrunde gelegt und dann die Zeitwertentschädigungshöhe ermittelt. Auf dem Gebrauchtmarkt kann dann für den Ersatz gesorgt werden. Für technische Geräte wird i.d.R. schon nach wenigen Jahren 50% vom Neuwert abgezogen. Einige Versicherer erstatten den vollen Betrag wenn der Gegenstand nicht älter als sechs Monate ist.

Bei Gegenständen, wie Antiquitäten, Kunstobjekte und Sammelstücke, wird nicht der Zeitwert, sondern der Wiederbeschaffungswert erstattet.


Siehe auch
Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, gemeiner Wert, ideeller Wert


Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen                 zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn









Haftpflicht Entschädigungswert, Entschädigungsart, Zeitwert